Lieferkette

Im Rahmen des Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungsinitiative wurde im Art. 964j des OR (Obligationenrecht) festgelegt, dass Schweizer Unternehmen  in der Lieferkette Sorgfaltspflichten einhalten und darüber Bericht erstatten müssen. Dies für die Einfuhr von Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie bezüglich Kinderarbeit. Deutschland verfügt bereits über ein geltendes Lieferkettengesetz und die Europäische Union hat im Sommer 2024 eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verabschiedet, die nun in nationale Gesetze überführt wird. 

Nicht nur die Regularien verlangen, dass Menschenrechte über die gesamte Lieferkette hinweg eingehalten werden. Das Bekenntnis zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken ist heute Voraussetzung für den Marktzugang und viele Kunden erwarten eine Berichterstattung darüber.

Für viele Unternehmen ist es eine Herausforderung, die eigene Lieferkette zu kennen. Im Vorteil ist, wer bereits eine Klimabilanz über alle drei Scopes erstellt und sich vertieft mit den Zulieferbetrieben auseinandergesetzt hat. Für Unternehmen, die noch am Anfang des Prozesses stehen, hat der Bund im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte die Plattform Unterstützung für Unternehmen aufgebaut. Die Sorgfaltsprüfung im Bereich der Menschenrechte umfasst sechs Schritte:

1. Wertschöpfungskette analysieren

Skizzieren Sie die Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens, von der Rohstoffbeschaffung bis zur Verwendung des Endproduktes. Prüfen Sie in diesem Schritt auch, welche Massnahmen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfalt Ihr Unternehmen bereits ergriffen hat.

2. Risiken eruieren und bewerten

Analysieren Sie anschliessend potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und ethisches Geschäftsverhalten. Es empfiehlt sich, in diese Analyse auch Umweltthemen einzubeziehen, um auch über diesen Aspekt der Nachhaltigkeit rapportieren zu können. Die identifizierten Risiken gilt es zu qualifizieren und quantifizieren.

3. Ziele setzen und Massnahmen definieren

Basierend auf der Risikoanalyse definieren Sie Massnahmen wie Lieferantenaudits, Schulungen von Lieferanten oder einen Lieferantenkodex. Spätestens bei diesem Schritt sollten Sie auch eine Grundsatzerklärung Ihres Unternehmens zu Menschenrechten verabschieden.

4. Massnahmen umsetzen 

Setzen Sie die definierten Massnahmen um und integrieren Sie sie in die täglichen Geschäftsprozesse und Lieferkettenaktivitäten. Die regelmässige Kommunikation mit Ihren Lieferanten ist dabei zentral. Ist Ihr Unternehmen vornehmlich in einer Region tätig, können Sie auch direkt in die Resilienz der lokalen Gemeinden investieren.

5. Reporting einführen

Klären Sie nicht nur, welche regulatorischen Anforderungen Ihr Reporting erfüllen muss, sondern auch, welche Erwartungen Ihre wichtigsten Stakeholder haben. Berichten Sie regelmässig über Fortschritte bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Messen und überwachen Sie anhand von KPIs (Key Performance Indicators) die Wirksamkeit der Massnahmen.

6. Beschwerdemechanismus schaffen

Etablieren Sie einen Mechanismus für Mitarbeitende, Zulieferbetriebe und weitere Stakeholder, um Bedenken oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Lieferkette zu äussern. Stellen Sie sicher, dass die allfällig aufgedeckten Probleme adressiert werden.

Barbara Mettler

Barbara Mettler

Expertin

Nachhaltigkeit

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