Sanktionen gegen Russland

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken.

Die bestehende Verordnung wurde deshalb einer Totalrevision unterzogen. Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) enthält alle Schweizer Massnahmen und ist rechtlich massgebend.

Auf der Webseite des SECO finden Sie alle relevanten Informationen und Kontaktangaben inklusive Hotline-Nummer zum Thema.