Swiss Medtech weist pauschale Vorwürfe überhöhter Preise zurück

Insgesamt gibt es rund 500’000 verschiedene Medizinprodukte. Jeden Tag profitieren Millionen von Menschen weltweit von Medizinprodukten. Sie retten Leben, lindern Leiden, werden eingesetzt, um Krankheiten zu erkennen und zu behandeln sowie die Lebensqualität zu verbessern. Das ist es, wofür die Schweizer Medizintechnik steht. Der Branchenverband Swiss Medtech hält eine sachliche und offene Diskussion über Tarife, Preise und Leistungen im Gesundheitswesen für wichtig. Die reisserische Berichterstattung und Verunglimpfung einer ganzen Branche als Abzocker ist indessen unhaltbar.

In der von Tamedia lancierten Geschichte über angeblich systematisch überhöhte Preise für Medizinprodukte wird von Einzelfällen aus der Vergangenheit verallgemeinert und vieles durcheinander gebracht. Darum sei hier festgehalten:

  • Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere medizinische Leistungserbringer dürfen kassenpflichtige medizinische Leistungen nur zu behördlich genehmigten Tarifen abrechnen, egal ob ambulant oder stationär. Die Leistungserbringer verhandeln ihre Einkaufspreise mit den Herstellern oder Lieferanten bzw. Einkaufsgemeinschaften selbst, sofern diese nicht wie für Medikamente, Laboranalysen sowie Produkte der Mittel- und Gegenständeliste vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgesetzt werden.
  • Herzschrittmacher, die im Spital stationär implantiert werden, werden mit einer Fallpauschale vergütet. Der Wohnkanton des Patienten oder der Patientin bezahlt 55 und der Krankenversicherer 45 Prozent. Der Preis, den das Spital für den Herzschrittmacher bezahlt, ist im Fallpauschalpreis ebenso enthalten wie alle anderen Kosten. Preisunterschiede gehen nicht zulasten der Prämienzahlenden wie kolportiert.
  • Die Krankenversicherer sind verpflichtet, zulasten der Grundversicherung nur wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen zu vergüten. Sie führen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch und fordern von Leistungserbringern Geld zurück, falls diese unwirtschaftlich hohe Kosten verursachen. Unter diese Kontrolle fallen insbesondere auch diejenigen Herzschrittmacher, die ambulant implantiert werden.
  • Kein Hersteller von Herzschrittmachern hat eine Marktmacht, die ein Preisdiktat ermöglicht. Der Markt ist hoch kompetitiv. Auch die Preise von anfangs teuren innovativen Medizinprodukten sinken unter dem Marktdruck.

Was das allgemeine Geschäftsverhalten angeht, verfügt Swiss Medtech seit Gründung im Sommer 2017 über einen Kodex über ethisches Geschäftsverhalten (Kodex) und somit ganz konkrete und verbindliche Verhaltensregeln für ihre Mitglieder. Der Kodex sieht unter anderem ein Verbot direkter finanzieller Spenden und Zuwendungen an medizinische Fachpersonen vor. Medizinische Bildung kann nach den Vorschriften des Kodex durch die Bereitstellung von Ausbildungszuwendungen an medizinische Einrichtungen unterstützt werden. Ausbildungszuwendungen müssen veröffentlicht werden. 

Swiss Medtech anerkennt den Kostendruck und setzt sich deshalb stark dafür ein, der ursprünglichen Intention des Krankenversicherungsgesetzes nachzukommen, das heisst, mit einem effizienten Einsatz der Mittel möglichst viel Gesundheit zu erhalten oder zu schaffen. Aufgrund der reisserischen Berichterstattung besteht die Gefahr, dass mit Überregulierung reagiert wird. Bevor noch mehr reguliert wird, sind die bestehenden Gesetze anzuwenden.

Swiss Medtech represents more than 750 members in its role as industry association for Swiss medical technology. With 67,500 employees and a contribution of 11.5% to the positive trade balance, medical technology is an economically significant sector in Switzerland. Swiss Medtech advocates for conditions that enable the medtech industry to perform at peak capacity and provide first-class medical care.

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